Einigung erzielt

Auch die Beschäftigten der EKHN profitieren vom Niveau der derzeitigen Tarifabschlüsse.

 

 

 

In der Sitzung vom 24.05.2023 einigten sich Dienstgeber und Dienstnehmer, vertreten durch den VkM, darauf, dass die Bestandteile des Abschlusses im öffentlichen Dienst für Kommunen auch bei der EKHN übernommen werden.

Da wir schon im Dezember 2022, also deutlich früher als im öffentlichen Dienst, die erste Hälfte der Inflationsausgleichsprämie zur Auszahlung bringen konnten erhalten die Beschäftigten von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 pro Monat 187,50€ somit also insgesamt weitere 1.500,- € als zweite Hälfte der Inflationsausgleichsprämie.

Ab März 2024 sorgt dann, wie im öffentlichen Dienst eine Kombination aus einem Sockelbetrag von 200,- € und einer prozentualen Erhöhung von 5,5% dafür, dass in allen Entgeltgruppen/-stufen die Bezüge deutlich steigen, mindestens jedoch um 340,- €. Dies entspricht einer Gesamtsteigerung von mindestens 8,4% bis zu 16,7%

Für die Auszubildenden und Praktikant*innen erfolgt ebenfalls eine weitere Zahlung der Inflations­ausgleichs­prämie von 1.000,-€ im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024 in Tranchen von jeweils 125,- € monatlich. Ab März 2024 erfolgt hier eine Erhöhung der Entgelte von bis zu 150,-€.

Für Diakoniestationen, die sich im Augenblick in einer angespannten finanziellen Lage befinden,  wurden Sonderreglungen getroffen, die dafür sorgen, dass die Stationen nicht in die Insolvenz geraten, die Mitarbeiter aber natürlich trotzdem am Abschluss teilhaben.

Die Laufzeit der Entgelttabellen besteht bis zum 31. Dezember 2024.

Mit diesem Verhandlungsergebnis hat der VKM dafür gesorgt, dass in der EKHN weiterhin Gehälter gezahlt werden, die sich in der Tariflandschaft sehen lassen können. Neben den reinen Tabellenentgelten fließen in die Vergütung die Urlaubs- und Freistellungsregelungen und nicht zu vergessen die komplett Arbeitgeber finanzierte betriebliche Zusatzversorgung(EZVK) sowie die besonders gute Regelung im Falle einer längeren Krankheit mit ein.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKHN

https://arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de/startseite.html

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